Versandkosten

Für den Versand nach Österreich und Deutschland verrechnen wir pauschal EUR 2,90.
Die Kosten für Italien und die Schweiz belaufen sich auf pauschal EUR 8,20.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Grundlage für die Verlagsbedingungen der Huter & Klimesch GmbH sind die allgemeinen Anzeigenbedingungen des Öster­reichischen Zeitschriftenverbandes (ÖZV), die im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980 verlautbart wurden.
  2. Etwaige Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Huter & Kli­mesch GmbH schriftlich bestätigt werden.
  3. Mit Erteilung des Auftrages akzeptiert der Auftraggeber rechtswirksam-bindend vollinhaltlich die Verlagsbedingungen der Huter & Klimesch GmbH.
  4. Auskünfte und mündliche Absprachen mit Mitarbeitern der Huter & Klimesch GmbH sind unverbindlich. Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen.
  5. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen: Hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
  6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Aufgabe des Inserats zu informieren.
  7. Der Verlag behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattge­währung wird ebenfalls nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen. Bei Vereinbarungen, auf die Sonderpreise gewährt werden, tritt folgende Regelung in Kraft: Sollte der vereinbarte Auftrag bis zum Ende des vereinbarten Schaltzeitraumes nicht in voller Höhe (aus Verschulden des Auftraggebers) erfüllt werden, so wird rückwirkend für das bis dato inserierte Auftrags­mindervolumen nach jeweils geltenden Listenpreisen abgerechnet. Die entsprechende Differenz zugunsten der Huter & Klimesch GmbH ist in derartigen Fällen umgehend nach Rechnungslegung zur Anweisung zu bringen.
  8. Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder - bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages - von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.
  9. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden.
  10. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der bei­gestellten Druckunterlagen. Im Fall erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preis­nachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  12. Begründete Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Belegexemplars anerkannt.
  13. Der Anzeigenschluss ist 12 Tage vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe. Druckunterlagen sollten spätestens bis zu diesem Zeitpunkt bei der Huter & Klimesch GmbH eingelangt sein.
  14. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form spätestens acht Tage vor dem Anzeigenschlusstermin vorliegen. Der Anzeigenschluss ist 12 Tage vor Erscheinen (Erscheinungstermine siehe Mediadaten in der jeweils gültigen Fassung) der betreffenden Ausgabe.
  15. Bei Zurückziehen von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies vor Ablauf der Stornofrist erfolgt und für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20 Prozent des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Stornos müssen zu deren Rechtswirksamkeit in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  16. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.
  17. Fälligkeit: Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen; wenn nicht anders vereinbart, wird sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig.
  18. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Werbeeinschaltungen. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages beziehungsweise nach Ablauf der vereinbarten Frist gutgeschrieben werden. Die Endabrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt schriftlich anzufordern.
  19. Die Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Auftraggebers.
  20. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
  21. Belege werden auf Wunsch kostenlos geliefert.
  22. Der aktuelle Preistarif gilt bis auf Widerruf. Bei Preisänderungen treten die neuen Preislisten auch für die laufenden Aufträ­ge sofort in Kraft.
  23. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 6600 Reutte.

Ehrenberg-Verlag Huter & Klimesch GmbH, Mühlerstraße 12 / 7, A-6600 Reutte